Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)
Abfälle aus den Laboratorien
Bei allen Gebinden müssen einige grundlegende Dinge beachtet werden:
- Bitte verwenden Sie bei der Entsorgung nur Gebinde und Zubehör von uns.
- Alle Gebinde müssen mit einem entsprechenden Etikett und falls erforderlich, mit den nötigen Gefahrgutaufklebern gekennzeichnet und dicht verschlossen sein.
- Alle Gebinde müssen außen sauber sein.
- Die Gebinde dürfen maximal zu 90% befüllt werden.
- Gebinde dürfen nicht unter Druck stehen (aufgebläht sein).
- In Gebinden mit flüssigen gefährlichen Abfällen dürfen sich weder Bodensatz noch Festkörper befinden.
Grundsätzlich dürfen in den Kanistern keine Konzentrate entsorgt werden (Verdünnung). Es dürfen keine starken Oxidations- oder Reduktionsmittel entsorgt werden (vorherige Umsetzung zu weniger reaktiven Verbindungen).
- brennbare Lösemittelabfälle dürfen nur in Gebinde mit einem Nennvolumen bis maximal 5 Liter abgefüllt werden.
- Bei allen wässrigen Lösungen ist stets der pH-Wert anzugeben und einzuhalten.
- Alle Gebinde mit Ölabfällen und Emulsionen dürfen im Rahmen der Routineentsorgung kein PCP und kein PCB enthalten.
- Alle Gebinde sind mit einem Prägestempel gekennzeichnet, der den Zeitpunkt der Herstellung angibt. Die maximal zulässige Verwendungsdauer für den Einsatz bei Gefahrguttransporten beträgt fünf Jahre. Bitte stellen Sie keine Gebinde zur Abholung bereit, die älter als fünf Jahre sind. Werden Gebinde zu Fuß gebracht dürfen sie älter als fünf Jahre sein.
Flüssige Abfälle in Kanistern und verunreinigte Betriebsmittel
Eine Aufstellung aller im Routinebetrieb in den Instituten anfallenden Arten gefährlicher Abfälle finden Sie in der
Liste gefährlicher Abfälle. Für jede Abfallart gibt es dort alle wichtigen Informationen. Im Bereich Download finden Sie bei "Merkblätter und Informationen" eine Hilfestellung zur Abfalleinstufung in deutscher und englischer Sprache.
Laborchemikalien
Für die Abgabe von Laborchemikalien (Laborchemikalien in Originalgebinden) finden Sie nähere Informationen unter Anmeldung von Laborchemikalien zur Entsorgung.
Radioaktive Abfälle
Zur Entsorgung von radiaktiven Abfällen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Strahlenschutzbevollmächtigten,
Frau Melanie Fuchs (SUN1), auf.
Anlieferung und Abholung
Alle Einrichtungen im Institutsviertel liefern mit den leihweise zur Verfügung gestellten Wannenwagen selbst an. Unsere Öffnungszeiten finden Sie in der Navigationsleiste unter "Kontakt". Die Leergutausgabe erfolgt zu den gleichen Zeiten, eine Anmeldung ist erforderlich.
Den Bestellschein sowie den Begleitschein für gefährliche Abfälle finden Sie unter Aktuelle Formulare.
Bei den weiter entfernt liegenden Einrichtungen werden weiterhin Abholungen am jeweils 2. und 4. Dienstag jeden Monats durchgeführt. Eine Anmeldung per Mail ist bis spätestens Montag 12 Uhr notwendig.