Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)
Abfälle aus den Laboratorien
Eine Aufstellung aller im Routinebetrieb in den Instituten anfallenden Arten gefährlicher Abfälle finden Sie in der
Liste gefährlicher Abfälle. Für jede Abfallart gibt es dort alle wichtigen Informationen für die Zuordnung, Verpackung, Deklaration, Kennzeichnung, Abgabe und Transport.
Für die Abgabe von Laborchemikalien (Laborchemikalien in Originalgebinden) finden Sie nähere Informationen unter Anmeldung von Laborchemikalien zur Entsorgung.
Anlieferung und Abholung
Alle Einrichtungen im Institutsviertel liefern mit den leihweise zur Verfügung gestellten Wannenwagen selbst an. Unsere Öffnungszeiten finden Sie in der Navigationsleiste unter "Kontakt". Die Leergutausgabe erfolgt zu den gleichen Zeiten, eine Anmeldung ist erforderlich.
Den Bestellschein sowie den Begleitschein für gefährliche Abfälle finden Sie unter Aktuelle Formulare.
Bei den weiter entfernt liegenden Einrichtungen werden weiterhin Abholungen am jeweils 2. und 4. Dienstag jeden Monats durchgeführt.
Bei allen Gebinden müssen, unabhängig von der Art der Anlieferung, einige grundlegende Dinge beachtet werden:
- Alle Gebinde müssen mit einem entsprechenden Etikett und falls erforderlich, mit den nötigen Gefahrgutaufklebern gekennzeichnet und dicht verschlossen sein.
- Alle Gebinde müssen außen sauber sein.
- Die Gebinde dürfen maximal zu 90% befüllt werden.
- Alle Gebinde sind mit einem Prägestempel gekennzeichnet, der den Zeitpunkt der Herstellung angibt. Die maximal zulässige Verwendungsdauer für den Einsatz bei Gefahrguttransporten beträgt fünf Jahre. Bitte stellen Sie keine Gebinde zur Abholung bereit, die älter als fünf Jahre sind.
- Bitte verwenden Sie bei der Entsorgung nur Gebinde und Zubehör aus unserem Warenkatalog.
- In Gebinden mit flüssigen gefährlichen Abfällen dürfen sich weder Bodensatz noch Festkörper befinden.
- brennbare Lösemittelabfälle dürfen nur in Gebinde mit einem Nennvolumen bis maximal 5 Liter abgefüllt werden.
- Bei allen wässrigen Lösungen ist stets der pH-Wert anzugeben und einzuhalten.
- Alle Gebinde mit Ölabfällen und Emulsionen dürfen im Rahmen der Routineentsorgung kein PCP und kein PCB enthalten.
Eine Übersicht mit Hilfestellung zur Abfalleinstufung finden sie hier in Deutsch und Englisch.
Die Zuordnung der gefährlichen Abfälle gemäß europäischem Abfallverzeichnis (EAK) wird vom Abfallerzeuger durchgeführt. Sollte die Zuordnung nicht möglich sein, ist eine genaue Beschreibung der Zusammensetzung des Abfalls vorzulegen. Bei Altbeständen oder nicht beschrifteten Gebinden muss gegebenenfalls eine Analyse durchgeführt werden. Die benötigte Probenmenge können Sie telefonisch erfragen.