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Entsorgung von datenschutzrelevanten Unterlagen und Datenträgern

 

Die Abteilung Umwelt und Nachhaltigkeit unterstützt sie bei der Entsorgung datenschutzrelevanter und sensibler Unterlagen und Datenträger. Diese können zu unseren Öffnungszeiten bei uns abgegeben werden. Bei größeren Mengen ist nach Rücksprache auch eine Abholung oder Behälterstellung möglich. Einige Einrichtungen verfügen über Behälter für die Aktenvernichtung. Bitte sprechen sie den Hausdienst für ihr Gebäude an.

Wir weisen darauf hin, dass ein Versand von Unterlagen/Datenträgern per Hauspost nicht erlaubt ist.

Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns bitte an:

umweltschutz@zv.uni-freiburg.de

 

Aktenvernichtung/Datenträgervernichtung

 

Für Akten- und sonstige Unterlagen, die nach dem Bundesdatenschutzgesetz vernichtet werden müssen, stellt die Stabsstelle SUN, Abt. Umwelt-und Nachhaltigkeit, spezielle Sicherheitsbehälter in den Größen 240Ltr. (für ca. 90 kg Papier / entspricht ca. 30 Aktenordnern) und 350Ltr. (150 kg Papier / 50 Aktenordner) bereit.

Diese können unter umweltschutz@zv.uni-freiburg.de angefordert werden, sollten aber in den einzelnen Einrichtungen nicht länger als 14 Tage stehen. Eine Dauerstellung ist nur nach Rücksprache und bei Einrichtungen, in denen regelmäßig größerer Mengen anfallen, möglich. Sicherheitsbehälter sind stets unter Verschluss zu halten und ein Zugriff auf die Behälter und ihren Inhalt durch Dritte zu schützen.

Kleinere Mengen können bei uns in der Albertstraße 23c abgegeben werden oder selbst geschreddert werden.

Die früher eingesetzten Abfallsäcke aus Papier haben sich als uneffektiv erwiesen und werden nicht mehr eingesetzt bzw. ausgegeben.

Kunststoffdatenträger, Elektronische Datenträger und Papier sind getrennt zu sammeln und dürfen nicht gemischt in einen Sicherheitsbehälter.

Akten werden standartmäßig in der Sicherheitsstufe P3/P4 DIN 66399 vernichtet.

Gemischte Datenträger (z.B. CDs, Disketten, T-E-O) werden in der Sicherheitsstufe 3 DIN 66399 vernichtet.

Ausgebaute Festplatten können bei der Abteilung Umwelt und Nachhaltigkeit abgegeben werden.

Festplatten werden in der Sicherheitsstufe H-4 DIN 66399 vernichtet.

Festplatten, die in Endgeräten verbaut bei uns abgegeben werden, werden als normaler Elektronikschrott entsorgt (siehe nächsten Absatz "Computer/Notebooks".

 

Computer/Notebooks

 

Auf Geräten mit verbauten Datenträger muss durch den Nutzer/IT-Administrator sichergestellt sein, dass diese keine sensiblen/datenschutzrelevanten Daten enthalten.  Dies kann durch korrekte Löschung und Überschreibung der Festplatten oder Verschlüsselung gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie hierfür die Infomationen

- aus dem Rundschreiben Nr. 11 RS-2008-11

- in den Empfehlungen zur sicheren Datenträgerentsorgung

- in der Richtlinie Sichere Datenablage und Verschlüsselung mobiler Datenträger

 

Weiterführende Informationen:

www.zendas.de/themen/vernichtung/index.html

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