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Gefahrgut

Nicht alle Gefahrstoffe sind auch Gefahrgüter. In Kapitel 14 der entsprechenden Sicherheitsdatenblätter finden Sie Angaben zu den Transportvorschriften. Ist dort eine UN-Nummer genannt, so handelt es sich um Gefahrgut.

Der Transport von Gefahrgut unterlieg:

  • der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), sowie
  • dem Übereinkommen über die Internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).

 

Werden Transportvorschriften nicht eingehalten, stellt das für die Beteiligten in der Regel Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.

Alle Personen, die an einem Gefahrguttransport beteiligt sind (dies umfasst die Prozesse: Verpacken, Verladen, Transportieren, Entladen, Empfangen, Versenden) müssen an einer Gefahrgutschulung teilnehmen, die alle 2 Jahre zu wiederholen ist.

Termine für Schulungen finden sie hier.


Wir beraten Sie gerne zu Angelegenheiten des Gefahrguttransportes auf der Straße. Für den Versand mit dem Flugzeug oder dem Schiff können wir leider keine Beratung durchführen. Wichtige Informationen zu verschiedenen Themen finden sie in den aufgeführten Dokumenten:

 

 

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