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Ölverunreinigte Betriebsmittel

 

 

Övbgefährlich fisch

 

Dazu gehören:      

Mit Öl verunreinigte Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Ölbindemittel, kontaminierte Putztücher und Arbeitsmaterialien, kontaminierte Kleinverpackungen

Nicht dazu  gehören:               

Großverpackungen, nicht kontaminierte Arbeitsmittel, chemikalienverunreinigte Betriebsmittel, mit kanzerogenen Stoffen verunreinigte Betriebsmittel

Notiz:

Einzuhaltende Parameter für kontaminierte Kleinverpackungen: Restinhalt maximal < 1 % der Nenninhaltsmenge!! Größe: < 1 L bzw. 1 kg Entsprechende Gefahrstoff-Kennzeichnung muss vorhanden sein!

Verpackung:

120 L Inliner für ÖVB-Behälter. Andere Mengen können in Kunststoffbeutel verpackt, direkt im ZSL abgegeben werden.

 

 

 

 

 

 

 

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