Kontaminierter Glasabfall
Dazu gehören: | Kontaminierter Glasbruch, verschlossene kontaminierte Kleingebinde aus Glas |
Nicht dazu gehören: | teilbefüllte oder offene Gebinde, Skalpelle, Spritzen, Kanülen, Nadeln, Pipetten und andere spitze Gegenstände, diese unbedingt im durchstichfesten Kleingebinde als Abfallart 150202 entsorgen |
Notiz: | Einzuhaltende Parameter: Restinhalt maximal < 1 % der Nenninhaltsmenge!! Größe < 1 L bzw. 1 kg Entsprechende Gefahrstoff-Kennzeichnung muss vorhanden sein! |
Verpackung: | Zulässige Verpackungen: 15-l CLICK-PACK, Mehrwegbehälter (CP015W) Innenauskleidung für CLICK-PACK, transparent (SA025N) Kleine Mengen können, in Plastiktüten oder Plastikgebinden verpackt, zu den üblichen Öffnungszeiten direkt im ZSL abgegeben werden. |