Aufsaug- und Filtermatreialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Dazu gehören: | verunreinigte Schutzhandschuhe und Schutzkleidung, gebrauchtes Kieselgel und Aluminiumoxid, Chemikalienbindemittel, kontaminierte Putztücher, Gele, verunreinigte Aktivkohle, Kunststoff-Pipettenspitzen und Arbeitsmaterialien, kontaminierte Kleinverpackungen. Außerdem, sofern nochmals separat in einem durchstichfesten Kleingebinde verpackt, Skalpelle, Spritzen, Kanülen, Nadeln, Pipetten und andere spitze Gegenstände. |
Nicht dazu gehören: | Großverpackungen, nicht kontaminierte Arbeitsmittel, ölverunreinigte Betriebsmittel, Glasbruch, mit cancerogenen Stoffen verunreinigte Betriebsmittel, mit Zytostatika verunreinigte Betriebsmittel. Informationen zur Entsorgung von mit kanzerogenen Stoffen bzw. mit Zytostatika verunreinigten Betriebsmitteln bitte gesondert nachfragen! |
Notiz: | einzuhaltende Parameter für kontaminierte Kleinverpackungen: Restinhalt maximal < 1 % der Nenninhaltsmenge!! Größe < 1 L bzw. 1 kg Entsprechende Gefahrstoff-Kennzeichnung muss vorhanden sein! Einzuhaltende Parameter für lose kontaminierte Arbeitsmaterialien: lose Arbeitsmaterialien sind nur bis zu einer Kantenlänge von max. 600 mm x 400 mm x 400 mm und einer Profilstärke von max. 3 mm zulässig! |
Verpackung: | 25-l CLICK-PACK, Mehrwegbehälter (CP025W) Innenauskleidung für CLICK-PACK, transparent (SA025N) kleine Mengen können, in Plastiktüten oder Plastikgebinden verpackt, zu den üblichen Öffnungszeiten direkt im ZSL abgegeben werden. |