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Aufsaug- und Filtermatreialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

 

 

 

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Dazu gehören:      

verunreinigte Schutzhandschuhe und Schutzkleidung, gebrauchtes Kieselgel und Aluminiumoxid, Chemikalienbindemittel, kontaminierte Putztücher, Gele, verunreinigte Aktivkohle, Kunststoff-Pipettenspitzen und Arbeitsmaterialien, kontaminierte Kleinverpackungen. Außerdem, sofern nochmals separat in einem durchstichfesten Kleingebinde verpackt, Skalpelle, Spritzen, Kanülen, Nadeln, Pipetten und andere spitze Gegenstände.

Nicht dazu  gehören:               

Großverpackungen, nicht kontaminierte Arbeitsmittel, ölverunreinigte Betriebsmittel, Glasbruch, mit cancerogenen Stoffen verunreinigte Betriebsmittel, mit Zytostatika verunreinigte Betriebsmittel. Informationen zur Entsorgung von mit kanzerogenen Stoffen bzw. mit Zytostatika verunreinigten Betriebsmitteln bitte gesondert nachfragen!

Notiz:

einzuhaltende Parameter für kontaminierte Kleinverpackungen: Restinhalt maximal < 1 % der Nenninhaltsmenge!! Größe < 1 L bzw. 1 kg Entsprechende Gefahrstoff-Kennzeichnung muss vorhanden sein! Einzuhaltende Parameter für lose kontaminierte Arbeitsmaterialien: lose Arbeitsmaterialien sind nur bis zu einer Kantenlänge von max. 600 mm x 400 mm x 400 mm und einer Profilstärke von max. 3 mm zulässig!

Verpackung:

25-l CLICK-PACK, Mehrwegbehälter (CP025W) Innenauskleidung für CLICK-PACK, transparent (SA025N) kleine Mengen können, in Plastiktüten oder Plastikgebinden verpackt, zu den üblichen Öffnungszeiten direkt im ZSL abgegeben werden.

 

 

 

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