ABGABE VON ABWASSER ZUR BEHANDLUNG
Im Laborbetrieb fallen immer wieder verdünnte wäßrige Lösungen an, die nicht in das Abwasser gelangen dürfen. Häufig sind dabei die Konzentrationen der enthaltenen Stoffe unter 5%. Um zu vermeiden, daß solche Lösungen mit großem Aufwand zu Entsorgungs-anlagen gefahren und verbrannt werden, können diese Lösungen zur Behandlung bei uns abgegeben werden.
Hier existiert ein UV-Reaktor, in dem mit Hilfe von Wasserstoffperoxid zahlreiche organische Substanzen in wäßriger Lösung vollständig oxidiert werden können. Bislang wurden folgende Lösungen entsprechend behandelt:
Ethidiumbromid, EDTA, Pikrinsäure, Nitroanilin, Nitrobenzoesäure, Benzidin, formaldehydhaltige Lösungen, methylenchlorid- und chloroformhaltige Waschwässer, Farbstofflösungen (z.B. Auramin, Methylenblau).
In der Literatur ist der ”Advanced Oxidation Process, AOP” für zahlreiche weitere organische Stoffe beschrieben. Gegebenenfalls muß zunächst durch Vorversuche getestet werden, ob die betreffende Substanz abgebaut werden kann.
Der Gehalt an oxidierbaren Stoffen soll kleiner als 5% sein, da sonst das Verfahren nicht mehr ökonomisch durchgeführt werden kann.
Wässrige Azid-Lösungen werden durch direkte Bestrahlung abgebaut.
In allen Gebäuden, die nicht an eine Neutralisationsanlage angeschlossen sind, sollen wäßrige Mineralsäuren und Laugen separat gesammelt werden. Diese Säuren und Laugen müssen entweder als Sonderabfall entsorgt oder zur Neutralisation abgegeben werden. Wenn in diesen Gebinden keine wassergefährdenden Inhaltstoffe enthalten sind können diese Lösungen in unseren Labors neutralisiert und an das Kanalnetz abgegeben werden.
Fallen in Ihrem Verantwortungsbereich regelmäßig solche oder ähnliche Lösungen an, so setzen Sie sich bitte mit der Abteilung Umweltschutz in Verbindung. Gegebenenfalls ist es notwendig, Vorversuche durchzuführen.
Bei der Abgabe des Abwassers zur Behandlung ist folgender Vordruck als Kennzeichnung des Behälters zu verwenden:
Die Anmeldung des Abwassers zur Behandlung erfolgt formlos schriftlich oder per Fax. Die Abholung erfolgt im Rahmen der Abholung von Sonderabfällen an jedem zweiten und vierten Dienstag im Monat.
© 2005, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Abteilung Umweltschutz