Besondere Gefahrenhinweise entfällt
für Mensch und Umwelt
Klassifizierungssystem die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch
ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur sowie durch
Firmenangaben
Zusätzliche Angaben keine Gefährdung für Mensch und Umwelt im
Anlieferungszustand
SICHERHEITSDATENBLATT (91 / 155 / EWG)
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Erstellt am: 20.10.2006
Zuletzt bearbeitet am: 20.10.2006
Rench Rapid G, Öl- und Chemikalienbinder
4. ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
Allgemeine Hinweise keine besonderen Maßnahmen erforderlich
Nach Einatmen nicht zutreffend
Nach Hautkontakt Waschen mit Seife
Nach Augenkontakt Sofort Ausspülen mit Wasser
Nach Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen
5. MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Allgemeine Hinweise brennbar
Geeignete Löschmittel Schaum, Trockenlöschmittel, auf Umgebungsbrand
abstimmen
ungeeignete Löschmittel Wasser, CO2
Besondere Schutzausrüstung bei Brandbekämpfung Atemschutz und Schutzbrille erforderlich,
da gefährliche Gase entstehen können
6. MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichts- nicht erforderlich
Maßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen nach Aufnahme von umweltbelastenden Fremdstoffen nicht in die
Kanalisation, Grundwasser, Oberflächenwasser oder Erdreich
gelangen lassen
Verfahren zur Reinigung / mechanisch aufnehmen
Aufnahme
Zusätzliche Hinweise es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang elektrostatische Aufladungen vermeiden
Hinweise zum Brand- keine besonderen Maßnahmen erforderlich, auf Überhitzung
achten
und Explosionsschutz
Lagerung
Anforderungen an Lagerräume trocken lagern
und Behälter
Klassifizierung nach BetrSichV -
Zusammenlagerungshinweise keine
Weitere Angaben zu den vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen
Lagerbedingungen kühl und trocken lagern, von offenen Flammen fernhalten
VCI Lagerklasse 11
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8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Bestandteile mit arbeitsplatz- < 0,05 mg/ m3
bezogenen, zu über-
wachenden Grenzwerten:
Zusätzliche Hinweise:
Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz nein
Augenschutz bei Wind Schutzbrille
Handschutz nein
Körperschutz Arbeitsschutzkleidung
Hinweis Schutzausrüstung entsprechend dem Gefahrstoff wählen
Allgemeine Schutz- und von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten;
Hygienemaßnahmen beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen; vor den
Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen; Berührungen mit
den Augen und der Haut vermeiden; bei der Arbeit nicht essen,
trinken, rauchen
9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Erscheinungsbild
Form Pulverflocken
Farbe grün
Geruch geruchlos
pH-Wert ca. 7
Sicherheitsrelevante Daten
Zustandsänderung
Schmelzpunkt/-bereich (°C ) nicht bestimmt
Siedepunkt/-bereich (°C ) nicht anwendbar
Flammpunkt (°C ) nicht bestimmt
Zündtemperatur 200
Explosionsgefahr Nicht explosionsgefährlich
Löslichkeit in / Mischbarkeit unlöslich
mit Wasser
Organische Lösemittel nicht einsetzbar bei stark reaktiven Stoffen
Schüttdichte 40 – 80 kg/ m3
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10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Gefährliche Zersetzungsprodukte keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt
Zu vermeidende Stoffe Nicht verwenden bei oxidierend wirkenden Stoffen der
Gefahrklassen 5.1/8 und 5.2 (z.B. Perchlorsäure, Schwefelsäure,
Aldehyden, Isocyanaten) und pyrophoren Stoffen (z.B.
Aluminiumalkyle)
11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE
Akute Toxizität 1000 mg/kg Bewertungszahl 3 (Wistar Ratten)
Primäre Reizwirkung
Nach Einatmen Reizwirkung
Nach Einnahme Einnahme von größeren Mengen kann Unwohlsein hervorrufen
Nach Hautkontakt Reizwirkung
Nach Augenkontakt Reizwirkung
Weitere toxikologische Hinweise bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer
Verwendung verursacht das Produkt nach unseren Erfahrungen
und den uns vorliegenden Informationen keine
gesundheitsschädlichen Wirkungen; der Stoff ist nicht
kennzeichnungspflichtig aufgrund der EG-Richtlinien in der
letztgültigen Fassung
12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE
Ökotoxische Wirkungen
Bemerkung Fischtoxizität: 10000 mg/l Bewertungszahl 2
Bakterientoxizität: 5000 mg/l Bewertungszahl < 2,3
Bakterienatmung wird nicht beeinträchtigt
Allgemeine Hinweise
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Produkt verunreinigt gemäß der Abfallschlüssel-Nummer des aufgenommenen
Produktes gemäß Verordnung über das Europäische
Abfallverzeichnis
Abfallschlüsselnummer: 150202
Nicht verunreinigt Gemäß Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis
Abfallschlüsselnummer: 150203
Ungereinigte Verpackung Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften
Vollständig entleerte Gebinde Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
Landtransport auf Bahn und Strasse -
(ADR/RID, sowie GGVS/GGVE)
Seeschiffstransport IMDG/GGVSee
Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR
Transport/weitere Angaben kein Gefahrgut nach obigen Verordnungen
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15. VORSCHRIFTEN
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien
nicht kennzeichnungspflichtig
Besondere Kennzeichnung - keine
bestimmter Zubereitungen
S – Sätze S 29 (nach Aufnahme von umweltschädlichen Fremdstoffen) nicht
in die Kanalisation gelangen lassen
Nationale Vorschriften -
Klassifizierung nach Betriebs- -
sicherheitsverordnung (BetrSichV)
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung)
16. SONSTIGE ANGABEN
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine
Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.