Ölverunreinigte Betriebsmittel
Dazu gehören: | Mit Öl verunreinigte Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Ölbindemittel, kontaminierte Putztücher und Arbeitsmaterialien, kontaminierte Kleinverpackungen |
Nicht dazu gehören: | Großverpackungen, nicht kontaminierte Arbeitsmittel, chemikalienverunreinigte Betriebsmittel, mit kanzerogenen Stoffen verunreinigte Betriebsmittel |
Notiz: | Einzuhaltende Parameter für kontaminierte Kleinverpackungen: Restinhalt maximal < 1 % der Nenninhaltsmenge!! Größe: < 1 L bzw. 1 kg Entsprechende Gefahrstoff-Kennzeichnung muss vorhanden sein! |
Verpackung: | 120 L Inliner für ÖVB-Behälter. Andere Mengen können in Kunststoffbeutel verpackt, direkt im ZSL abgegeben werden. |